Kostenrückerstattung der Krankenkassen

Information zur "Gratis-Zahnspange":
Wir sind eine von allen Krankenkassen akkreditierte kieferorthopädische Wahlzahnarzt-Praxis. Unter folgenden Voraussetzungen bekommen Sie 80% des Kassenvertragstarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet:

Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5, wird bei der Erstberatung festgestellt). Nur Kinder bzw. Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse. 

Vor Behandlungsbeginn reichen wir einen Antrag bei der Krankenkasse ein. Bei positiver Prüfung und erfolgreichem Behandlungsergebnis werden 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet. 

Siehe auch Informationen zur Gratiszahnspange auf der Website des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden.

Andere Zuschüsse:
Ob bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen der bislang übliche Zuschuss (z.B. ÖGK: 690,--, SVA: 690,--, BVA: 1.150,-- jeweils pro Jahr) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.


Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Kostenüberblick

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Erstberatung / IOTN-Feststellung

Ausführliches Beratungsgespräch (reservierte Zeit: 30 Minuten) inklusive Fotodokumentation und IOTN-Feststellung.
Kosten: € 90,--

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Detaillierte Diagnose und Therapieplan

Anfertigung der erforderlichen diagnostischen Unterlagen (Röntgenbilder, Schaumodelle, Kiefergelenksuntersuchung, etc.), medizinische Auswertung und ausführliches Therapiegespräch. Siehe auch Informationen auf voek.info.
Kosten: Information nach Erstberatung

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Therapie „ohne Zahnspange“

Überwachung des Zahnwechsels, bei Erfordernis Einschleifen von Milchzähnen, Abgewöhnung von Lutsch-Angewohnheiten, Steuerung des Zahnwechsels durch vorzeitige Entfernung von Milchzähnen etc.); Zusammenarbeit mit FachärztInnen für HNO, Kinderzahnheilkunde, LogopädInnen, KinderzahnärztInnen etc.
Kosten je nach Zeitaufwand.

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Milchgebiss (ca. 4.-6. Lebensjahr) - Frühbehandlung / Interzeptive Behandlung

Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) mit herausnehmbaren Apparaturen („aktive Platten“) Behandlungsdauer ca. ½ bis 1 1/2 Jahre
Kosten zwischen € 1.570,-- und € 1.790,-- (Pauschale pro Jahr). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

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Frühes Wechselgebiss (ca. 6.-8. Lebensjahr) - Frühbehandlung / Interzeptive Behandlung

Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) oder von ausgeprägten Kieferfehlstellungen (z. B. Unterkiefer zu weit hinten oder zu weit vorne) mit myofunktionellen Problemen (Mundatmung, inkompetenter Lippenschluss, Einlagerung der Unterlippe hinter den oberen Schneidezähnen etc.)
Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre
Kosten zwischen € 1.790,-- und € 2.490,-- (Pauschale pro Jahr). Sie erhalten von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

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Spätes Wechselgebiss (ca. 9.-11. Lebensjahr)

Therapie von Kreuzbissen (seitlich) mit innenliegenden festsitzenden Apparaturen (Palatinalbogen, Quadhelix etc.); Lückenhalter (bei vorzeitigem Verlust von Milchzähnen)
Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre (eventuell Weiterführung der Behandlung mit Multibracket-Apparatur – siehe "Ende Zahnwechsel - bleibendes Gebiss")
Kosten nach kieferorthopädischer Diagnostik. 

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Ende Zahnwechsel - bleibendes Gebiss (ca. 12.-18. Lebensjahr)

Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen)
Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre
Kosten zwischen € 5.490,-- und € 6.390,-- (Pauschale). Bei Vorliegen einer IOTN 4 oder IOTN 5 Fehlstellung erhalten Sie von Ihrer Kasse 80% des Kassenvertragstarifs rückerstattet.

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Bleibendes Gebiss: Schienentherapie (Aligner)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit Kunststoff-Schienen (z. B. Aligner nach der Invisalign Methode oder Clear Aligner Methode...)
Behandlungsdauer 1 bis 3 Jahre
Kosten nach kieferorthopädischer Diagnostik.

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Bleibendes Gebiss (Erwachsene): Außenliegende Brackets (festsitzende Apparatur, Bukkaltechnik)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit außenliegender, festsitzender Apparatur (Metall- oder Keramikbrackets)
Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre
Kosten nach kieferorthopädischer Diagnostik. Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. ÖGK: 690,--, SVA: 690,--, BVA: 1.150,-- jeweils pro Jahr) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

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Bleibendes Gebiss (Erwachsene): Innenliegende Brackets (festsitzende Apparatur, Lingualtechnik)

Therapie von Zahnfehlstellungen mit innenliegender, festsitzender Apparatur (Lingualtechnik, unsichtbar)
Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre
Kosten nach kieferorthopädischer Diagnostik. Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. ÖGK: 690,--, SVA: 690,--, BVA: 1.150,-- jeweils pro Jahr) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

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Bleibendes Gebiss: Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie

Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie (festsitzende Apparaturen + chirurgischer Eingriff) bei ausgeprägten Kieferwachstumsstörungen (Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte; zu kleiner oder zu großer Unterkiefer; Gesichtsasymmetrien etc.)
Behandlungsdauer 2-3 Jahre
Kosten nach kieferorthopädischer Diagnostik. Ob der bislang übliche Zuschuss (z.B. ÖGK: 690,--, SVA: 690,--, BVA: 1.150,-- jeweils pro Jahr) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

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Retention

Stabilisierung des Behandlungsergebnisses
OK-Kunststoff-Schiene (nachts zu tragen), UK Drahtretainer geklebt (innenliegend, Eckzahn bis Eckzahn)
Kosten für die erstmalige Anfertigung sind in der Behandlungspauschale inkludiert

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AUTONOME HONORARRICHTLINIEN 2023/2024

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ÖGK Honorartarife Kieferorthopädie 2024