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Wie wir arbeiten - Frage & Antwort

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Ein Wort zur Wartezeit auf Ihren ersten Termin

Aufgrund der großen Nachfrage kann es sein, dass Sie längere Zeit auf einen Erstberatungstermin bei uns warten müssen. Das tut uns leid und entspricht eigentlich nicht dem Service, den man sich bei einer Wahlkieferorthopädin erwartet. Um Ihnen schneller einen Termin anbieten zu können, hätten wir zwei Möglichkeiten: Entweder die Tarife zu erhöhen oder die Zeit, die wir uns beim Erstberatungstermin nehmen, zu kürzen. Beides möchten wir nicht, so dass wir um Verständnis für die Wartezeit auf Ihren ersten Termin bei uns ersuchen.
Als Lösung können wir Ihnen anbieten, dass wir Sie in unsere Warteliste eintragen und wir Sie umgehend anrufen, sobald jemand kurzfristig seinen Termin absagt.
Und Hand aufs Herz - Fehlstellungen verursachen selten Schmerzen und entwickeln sich in der Regel langsam über Jahre...  

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Was wird beim ersten Termin gemacht?

Wir fragen Sie oder Ihr Kind nach dem Grund Ihres Besuchs, begutachten klinisch die Zahn- und Kieferstellung und beraten Sie, ob, weshalb und wann bei Ihnen oder bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Therapie sinnvoll und notwendig ist. Bei Erfordernis empfehlen wir einen Termin zur Anfertigung der diagnostischen Unterlagen. Ist es noch zu früh für eine Behandlung, empfehlen wir einen Kontrolltermin zur Überwachung der weiteren Entwicklung.

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Zeit ist kostbar

Wir sind sehr bemüht, dass für Sie in unserer Ordination abgesehen von sehr seltenen, unvorhersehbaren Ereignissen keine Wartezeiten entstehen werden. Dies erreichen wir einerseits durch Selbstlimitierung der von uns betreuten Patientinnen und Patienten, andererseits durch hohe Selbstdisziplin und straffe interne organisatorische Maßnahmen.
Unser Terminsystem vergibt pro Zeiteinheit nur einen Termin. Dies bedeutet, dass bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige vorherige Information Termine verfallen. Bei kurzfristigen Terminabsagen ist es uns meist nicht mehr möglich, andere Patienten einzubestellen.
Damit für uns keine Leerzeiten und für Sie keine Wartezeiten entstehen, bitten wir Sie daher um Beachtung folgender Regelungen:
• Wir ersuchen Sie, stets einige Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin bei uns einzutreffen.
• Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, ersuchen wir Sie um möglichst frühzeitige Absage (telefonisch oder per e-mail), damit wir den Termin anderweitig vergeben können.
• Für Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden im Vorhinein abgesagt werden, verrechnen wir je nach reservierter Zeit ein Ausfallshonorar.
Wir sind überzeugt, dass auch Sie die kurzen Wartezeiten unserer Praxis schätzen werden. Daher rechnen wir mit Ihrem Verständnis.

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Weshalb machen Sie nicht schon beim ersten Termin Abdrücke für die Zahnspange?

Eine kieferorthopädische Therapie ist eine komplexe, sehr individuelle Dienstleistung.
Erst nach Anfertigung und Auswertung umfangreicher diagnostischer Unterlagen können Behandlungsziel, Behandlungsplan und Kostenplan erstellt werden. Die Anfertigung dieser Diagnose-Unterlagen ist je nach Aufwand mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden. Beim ersten Termin erhalten Sie Informationsunterlagen, damit Sie zu Hause in Ruhe überlegen können, ob Sie diese Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen wollen.

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Behandeln Sie auch erwachsene Patienten oder nur Kinder und Jugendliche?

Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist grundsätzlich bis ins hohe Alter möglich.
Wir lieben die Abwechslung und freuen uns, wenn Sie oder Ihr Kind (oder dessen Großeltern!) unsere Praxis aufsuchen. 

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In welchem Alter ist eine kieferorthopädische Vorsorgeuntersuchung empfehlenswert?

Die Empfehlung des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden lautet:

1. Untersuchung im 4. Lebensjahr (auch im Milchgebiss gibt es Fehlentwicklungen, die möglichst früh behandelt werden sollten),
2. Untersuchung im 8. Lebensjahr (Zahnwechsel im Schneidezahnbereich),
3. Untersuchung im 12. Lebensjahr (Ende des Zahnwechsels).

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Wann ist der beste Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung?

Der optimale Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ergibt sich aus der Art der Fehlstellung.
Bei Kindern und Jugendlichen wird das Timing zusätzlich vom Zahnwechsel und Körperwachstum bestimmt. Klinische Untersuchung und Auswertung der Diagnose-Unterlagen dienen auch zur Festlegung des individuell optimalen Behandlungsbeginns.

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Was kostet bei Ihnen eine Zahnspange?

Eine kieferorthopädische Therapie ist eine komplexe, sehr individuelle Dienstleistung mit unterschiedlichem Zeit- und Materialaufwand. Daher kann diese Frage nur nach Auswertung der Diagnose-Unterlagen und Erstellung eines Heil- und Kostenplans beantwortet werden.

Einen Überblick über den Kostenrahmen finden Sie unter Was es kostet.

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Sind die Kosten für Zahnspangen überall gleich?

Nein. Kieferorthopädische Behandlungen sind komplexe, sehr individuelle Dienstleistungen mit unterschiedlichem Zeit- und Materialaufwand.

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Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Wenn bei Kindern/Jugendlichen während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Fehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5), erhalten diese 80% des Kassenvertragstarifs von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet.

Die Rückerstattung erfolgt allerdings nur bei nachgewiesenem Behandlungserfolg. WahlkieferorthopädInnen sind per Gesetz verpflichtet, für jeden Patienten/jede Patientin den erfolgreichen Behandlungsabschluss bei den Krankenkassen nachzuweisen (Qualitätssicherung). Bei guter Mitarbeit erreichen wir bei bei allen PatientInnen die strengen Qualitätssicherungsvorgaben der Krankenkassen.   

Siehe auch Informationen zur Gratiszahnspange auf der Website des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden.
Andere Zuschüsse:

Ob bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen ein Zuschuss (üblicherweise pro Jahr z.B. GKK: 680,-- bzw. BVA: 1000,--) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.

Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

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Mein Kind will unbedingt weiße Brackets; übernimmt die Krankenkasse auch diese Kosten?

Bei weißen Brackets handelt es sich um kosmetische Apparaturen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen mit diesen kosmetischen Apparaturen auf Wunsch des Patienten übernimmt die Kasse keine Kosten.

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Muss ich die e-card mitbringen?

Nein.

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Haben Sie einen Vertrag mit den Krankenkassen oder sind Sie privat?

Wir sind eine Privatpraxis. Sie erhalten auf Antrag von den Krankenkassen unterschiedlich hohe Zuschüsse pro Behandlungsjahr.

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Wie erhalte ich mein Geld von der Krankenkasse?

Sie erhalten von uns ein entsprechendes Formular. Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse überweist diese den jeweils gewährten Zuschuss auf Ihr Konto.

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Wie lange wird die Behandlung dauern?

Aufgrund der Individualität der Fehlstellungen sind Behandlungszeiten von 1/2 bis zu 3 Jahren (in Ausnahmesituationen auch länger) möglich. Die voraussichtliche Dauer Ihrer Behandlung kann erst nach Auswertung der Diagnose-Unterlagen bestimmt werden. Da jeder Mensch einen unterschiedlich schnellen (oder langsamen) Stoffwechsel besitzt, sind Zeitangaben stets unter Vorbehalt zu sehen.

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Arbeiten Sie mit diesen oder jenen Brackets, mit dieser oder jener Apparatur, mit dieser oder jener Technik?

Patienten fragen häufig dezidiert nach bestimmten "Produkten".

Zitat eines Kollegen: "Ein guter Kieferorthopäde erreicht selbst mit schlechtem Material sehr gute Ergebnisse. Ein schlechter Kieferorthopäde erreicht selbst mit dem besten Material keine guten Ergebnisse." Abnehmbare und festsitzende Zahnspangen - egal welcher Art - sind letztlich nur Werkzeuge.

Für das Behandlungsergebnis entscheidend sind vor allem Knowhow und Geschicklichkeit des Kieferorthopäden, zu einem geringen Teil auch "Mutter Natur". Selbstverständlich benutzen auch wir gutes Werkzeug. Wir haben ein großes Repertoire an Apparaturen, Materialien und Techniken. Abhängig von der individuellen Fehlstellung, dem Stand der Wissenschaft und wenn möglich unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche wählen wir die bestgeeignete Technik.
Siehe hierzu auch www.voek.info und www.konsument.at

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Gibt es festsitzende Zahnspangen, die man nicht sieht?

Ja, man kann Brackets auch auf der Innenseite der Zähne befestigen (= Lingualbrackets).
Ob diese Technik möglich ist, kann erst nach individueller Diagnostik beantwortet werden. Die "Lingualtechnik" erfordert besondere Kenntnisse und Erfahrung und ist immer mit einem professionellen Laborprozess verbunden. Unsere Praxis ist spezialisiert auf Lingualtechnik. Siehe hierzu auch unser Labor www.orthorobot.com

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Behandeln Sie auch schmerzende Kaumuskeln und Kiefergelenke?

Ja, soferne die Ursache hierfür in unser Fachgebiet fällt.
Um dies festzustellen, sind Beratung bzw. die Anfertigung von Diagnose-Unterlagen unbedingt erforderlich.

Bei plötzlichen, akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

Ambulanz für Kiefergelenk, Myofunktion, Kiefer-Gesichts-Schmerz (Leitung Ao. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Undt)
AKH Wien, 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20; Ebene 7D-C
Ambulanzzeit Dienstag 9.00 bis 15.00 (tel. Voranmeldung erbeten)
Tel. 40 400 - 74540
www.akhwien.at